Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden
Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung der mit dem Teilhabestärkungsgesetz geschaffenen Regelungen zu Assistenzhunden geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13755) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13528). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob die Bundesregierung eine Lösung für die zum 30. Juni 2024 ausgelaufene Übergangsregelung gefunden habe, wonach alle Ausbildungen von Assistenzhunden, die vor dem 1. Juli 2023 aufgenommen wurden, bis zum 30. Juni 2024 erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen werden mussten, um bei den zuständigen Länderstellen anerkannt zu werden.
Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist ihr bekannt, dass eine Vielzahl von Betroffenen ihre Prüfung nicht fristgemäß absolvieren konnten. Um diesen „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften“ dennoch eine Anerkennung zu ermöglichen, sehe sie eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Anerkennung von Assistenzhunden vor, schreibt die Bundesregierung weiter. Die geplante Regelung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung und sehe die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung bis zum 30. Juni 2025 vor.