20.11.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 800/2024

Ausgaben für Sport und Entwicklung

Berlin: (hib/SAS) Die Ausgaben des Bundes für „Entwicklungszusammenarbeit und Sport“ werden im kommenden Jahr voraussichtlich sinken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13708) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13320) hervor.

Demnach sind im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für 2025 Ausgaben in Höhe von 6,16 Millionen Euro eingeplant. Das entspricht 0,06 Prozent des gesamten BMZ-Haushalts. 2024 sah der Etat Ausgaben von 9,13 Millionen Euro vor. Im Jahr 2023 gab das BMZ laut Regierungsantwort 8,58 Millionen Euro aus, 2022 waren es Ausgaben von 11,76 Millionen. Das entsprach 0,09 Prozent des gesamten BMZ-Etats.

Das BMZ nutze den Ansatz „Sport für Entwicklung“ als Instrument zur Erreichung entwicklungspolitischer Ziele -darunter Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Beschäftigung, Gesundheit sowie soziale Kohäsion und Friedensentwicklung, zum Beispiel im Kontext von Flucht und Migration, erklärt die Bundesregierung.

So wurde ihrer Antwort zufolge zum Beispiel das Regionalvorhaben „Austausch, Bildung und Konflikttransformation durch Sport für Entwicklung in Jordanien/Irak“, Laufzeit von Juli 2016 bis Januar 2024, mit insgesamt 12,64 Millionen Euro gefördert. Im Fokus dabei standen Gewaltprävention, Konfliktbearbeitung und psycho-soziale Unterstützung durch Ballsportarten wie Fußball, Basketball und Handball.

Auch das Auswärtige Amt (AA) nutze Sport als Instrument zur Unterstützung außenpolitischer Interessen, schreibt die Bundesregierung. Maßnahmen der Internationalen Sportförderung (ISF) würden im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zur Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen und Strukturen und zum Auf- und Ausbau von Netzwerken im Ausland genutzt, heißt es dort weiter.

Für die ISF sollen im kommenden Jahr 1,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht 0,03 Prozent des AA-Etats. Im laufenden Jahr waren noch 2,9 Millionen Euro dafür vorgesehen. 2023 gab das Auswärtige Amt 1,75 Millionen Euro aus, 2022 nur 1,69 Millionen Euro. Das entsprach 0,02 Prozent des Etats.

Die in der laufenden Wahlperiode bisher aufgewendeten Mittel in den beiden Ressorts hält die Bundesregierung laut ihrer Antwort für „angemessen“. Die Beurteilung der Angemessenheit der Höhe von Bundesmitteln obliege dabei „dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber“, betont die Bundesregierung. Das gelte auch für die Haushaltsaufstellung 2025.