AfD-Gesetzentwurf zur Haftung von Bundesministern
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Haftung von Bundesministern bei Amtspflichtverletzungen vorgelegt (20/13805). Danach soll innerhalb des Bundesministergesetzes eine Regelung geschaffen werden, die die Haftung der Minister vorsieht. Als Vorbild diene das Bayerische Ministergesetz, das die Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung schon heute implementiert habe.
Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, erstreckt sich die Haftung des Staates nicht nur auf Beamte, sondern auf alle Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen. Dazu gehörten auch die Bundesminister, die gemäß Bundesministergesetz in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund stehen. Das Grundgesetz ermögliche es dem Staat, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regress beim handelnden Amtswalter zu nehmen. Im Verhältnis zu Bundesbeamten habe der Gesetzgeber eine solche Regelung im Bundesbeamtengesetz geschaffen. Das Bundesministergesetz sehe eine solche Rückgriffsmöglichkeit jedoch nicht vor.