Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das der Verbesserung der Transparenz in Verfahren vor Untersuchungsausschüssen und der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen dienen soll (20/13792).
In dem Entwurf wird unter anderem vorgeschlagen, das Untersuchungsausschussgesetz und das Strafgesetzbuch durch die Einführung der Vereidigung von Zeugen durch den Untersuchungsausschuss zu ändern sowie durch die Einführung einer Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von endgültigen Protokollen aus öffentlichen Beweisaufnahmesitzungen der Untersuchungsausschüsse.
Geändert werden solle auch der Erlaubnisvorbehalt über die Zulassung von Ton- und Filmaufnahmen während der Beweiserhebung durch die Streichung der derzeit erforderlichen Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Außerdem solle ein unechtes Amtsdelikt mit dem Ziel der Strafmaßerhöhung bei Begehung einer uneidlichen Falschaussage und eines Meineides durch Amtsträger eingeführt werden.