AfD will „Paralleljustiz“ unterbinden
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz“ vorgelegt (20/13789). Danach soll das Strafgesetzbuch dahingehend geändert werden, dass die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen unter Strafe gestellt wird. Die Strafandrohung solle sich an der Strafandrohung für Strafvereitelung (Paragraf 258 Strafgesetzbuch) orientieren.
Wie die Fraktion in dem Entwurf schreibt, tauchen in den deutschen Medien vermehrt Berichte darüber auf, dass Auseinandersetzungen arabischer Clans in Deutschland von islamischen „Friedensrichtern“ geschlichtet würden und Tatbeteiligte sowie Opfer keine Aussagen mehr bei der deutschen Polizei oder Staatsanwaltschaft machten. Der Rechtsstaat kapituliere vor der Paralleljustiz. Es gehe nicht an, dass der Rechtsstaat in Deutschland und sein Gewaltmonopol durch Parallelgesellschaften ausgehöhlt würden. Der Gesetzgeber habe diese Regelungslücke noch nicht gesehen, so dass eine Strafsanktion bisher für unnötig erachtet worden sei.