Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur „Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle“ bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuchs vorgelegt (20/13806). Danach soll die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld im Rahmen des Ordnungsgeldverfahrens von aktuell zwei auf vier Jahre verlängert werden. Hierdurch werde dem Bundesamt für Justiz (BfJ) genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben.
Hintergrund ist laut Entwurf, dass der Bundesrechnungshof bei seinen Prüfungen festgestellt hat, dass es dem BfJ nicht gelang, die bestandskräftig festgesetzten Forderungen vollständig einzutreiben. In einer Vielzahl von Fällen habe das BfJ aufgrund der kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren nicht genügend Zeit gehabt, die Vermögensverhältnisse der Schuldner zu klären und die Forderungen zu vollstrecken.