AfD will Missachtung von Dublin III durch EU-Staaten ahnden
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die EU-Kommission auffordern, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedsstaaten einzuleiten, die die sogenannte Dublin-III-Verordnung nicht ordnungsgemäß anwenden. Hilfsweise soll die Bundesregierung Vertragsverletzungsverfahren gegen solche EU-Staaten einleiten, wie die Fraktion in einem Antrag (20/13779) weiter fordert.
Wie sie darin ausführt, wird entgegen der Dublin-III-Verordnung nicht bei allen Drittstaatenangehörigen bei der Einreise in den ersten Mitgliedsstaat an der EU-Außengrenze ein Asylverfahren eingeleitet. Auch bei Beantragung oder Erteilung eines Asylstatus reisten Drittstaatsangehörige innerhalb der EU weiter, vorzugsweise nach Deutschland, obwohl dies der Dublin-III-Verordnung widerspreche. Die meisten EU-Mitgliedsstaaten weigerten sich „trotz klarer Regelungen in der Dublin-III-Verordnung, Drittstaatenangehörige trotz eigener Zuständigkeit und trotz Rücküberstellungsantrag durch die Bundesrepublik Deutschland“ wieder zurückzunehmen.