AfD will Vereinbarung zum Kirchenasyl beenden
Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion fordert eine „Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Kirchenvertretern zum Kirchenasyl zwecks Beseitigung möglicher Abschiebungshindernisse“. In einem Antrag (20/13769) fordert sie die Bundesregierung auf, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Weisung erteilt, „die mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche am 24. Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl unverzüglich zu beenden“.
Wie die Fraktion dazu in der Begründung ausführt, hatte das Bamf mit den Bevollmächtigten der evangelischen und der katholischen Kirche am 24. Februar 2015 eine rechtlich nicht verbindliche Verfahrensabsprache zu Härtefallprüfungen in sogenannten „Kirchenasylverfahren“ getroffen. Danach habe es sich zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten bereit erklärt, anhand eines von den zentralen Ansprechpersonen der Kirchen vorgelegten aussagekräftigen Dossiers, eine erneute Einzelfallprüfung vorzunehmen.
Nehme das Bamf nun aber das Prüfungsverfahren wieder auf, entstehe hierdurch ein zur rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung führendes Abschiebehindernis, schreiben die Abgeordneten weiter. Dieses begründe so lange einen Duldungsanspruch des Asylsuchenden, bis das Bamf gegenüber den Verfahrensbeteiligten zum Ausdruck gebracht hat, dass die erneute Einzelfallprüfung negativ für den Asylsuchenden entschieden wurde. Somit führe die Vereinbarung zwischen dem Bamf und den Vertretern der Kirche im Ergebnis dazu, „dass Ausländer, die bereits das gesamte Asylverfahren durchlaufen haben, deren Abschiebung angeordnet wurde und die auch alle ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft haben, trotzdem nicht aus Deutschland abgeschoben werden können“.