Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen 15-Jährigen
Berlin: (hib/STO) Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen einen 15-Jährigen wegen des Verdachts des Werbens für eine terroristische Vereinigung im Ausland sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13574) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13444). Darin hatte die Gruppe ausgeführt, dass Anfang August 2024 in Wien der 19-jährige Islamist B. A. festgenommen worden sei, der „ einen Anschlag auf ein Konzert der Künstlerin Taylor Swift geplant haben soll“.Wenige Wochen später sei in Frankfurt (Oder) ein 15-jähriger Jugendlicher in Gewahrsam genommen worden, der mit B. A. in Kontakt gestanden und diesen angestachelt haben soll.
Wie die Bundesregierung dazu darlegt, weist das Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts gegen den von den Abgeordneten erwähnten Jugendlichen Bezüge zu B. A. auf. . Gegenstand der Ermittlungen seien unter anderem die Aufklärung des Umfelds des Beschuldigten, „insbesondere mögliche Verbindungen zu Mitgliedern oder weiteren Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat (IS)' sowie die Feststellung von Kontaktpersonen“.
„Die Erteilung näherer Auskünfte aus dem Ermittlungsverfahren zur Beantwortung der Fragestellungen muss (zum jetzigen Zeitpunkt) allerdings unterbleiben“, heißt es in der Antwort weiter. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, trete hier „nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem ebenso berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück“.