06.11.2024 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 765/2024

Grünes Licht für Novelle des Filmförderungsgesetzes

Berlin: (hib/AW) Der Kulturausschuss hat der geplanten Novellierung des Filmförderungsgesetzes grünes Licht erteilt. Der Ausschuss verabschiedete den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12660) am Mittwoch in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion. Die Gruppe Die Linke enthielt sich der Stimme.

Entgegen der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs sollen öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender auch weiterhin einen Teil ihrer Abgabeleistungen durch Medialeistungen in Form von Werbezeiten für Kinofilme ersetzen können. Allerdings soll dies nur noch zu 12,5 Prozent und nicht mehr zu 40 Prozent der zu zahlenden Filmabgabe möglich sein. Dieses Recht soll zudem auch Streaming-Anbietern eingeräumt werden. Den entsprechenden gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, Grünen und FDP nahm der Kulturausschuss mit den Stimmen der Koalition und der CDU/CSU gegen die Stimmen der AfD an. Die Linke enthielt sich.

Die Union lobte ausdrücklich den von der Koalition vorgelegten Änderungsantrag, da er den Gesetzentwurf der Bundesregierung verbessere. Zugleich bemängelte sie, dass der Gesetzentwurf nur eine der Säulen der geplanten Reform der Filmförderung umfasse. Für das in Aussicht gestellte Steueranreizmodell für Produzenten und die Investitionsverpflichtung für Streamingdienste liege bislang noch kein Kabinettsbeschluss vor. Die Reform könne aber nur gelingen, wenn auch alle drei Säulen umgesetzt werden. Deswegen lehne man den Gesetzentwurf ab.

Die AfD bemängelte, das neue Filmförderungsgesetz greife verstärkt in die künstlerische Freiheit ein, indem es Vorgaben zu Diversität und Geschlechtergerechtigkeit an die Vergabe von Fördermitteln knüpfe. Einer derart „ideologisch belasteten Filmförderung“, die die Bürger und Konsumenten beeinflussen soll, könne man nicht zustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht eine deutliche Stärkung der Filmförderungsanstalt (FFA) vor. Sie soll in Zukunft sowohl für die abgabenfinanzierte Filmförderung als auch für die kulturelle und jurybasierte Filmförderung verantwortlich sein. Zusätzlich eingerichtet werden soll bei der FFA ein Diversitätsbeirat mit Vertretern der Filmbranche als beratendes Gremium. Ebenso soll die Förderung von barrierefreien Filmfassungen für seh- und hörbehinderte Menschen verbessert werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf eine weitestgehende Automatisierung der Produktions- und Verleihförderung vor. Über die Förderung soll ein Referenzmodell entscheiden, das auch die wirtschaftlichen und kulturellen Erfolge früherer Filmproduktionen berücksichtigt. Die bisherigen Förderkommissionen sollen im Gegenzug abgeschafft werden. Autoren und Regisseure sollen zukünftig angemessen am Erfolg eines Filmes in der Referenzförderung beteiligt werden. Die Kinoförderung soll teilautomatisiert werden und der Anteil der Förderung, der nicht als Darlehen, sondern als Zuschuss gewährt wird, erhöht werden.