Grünes Licht für Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens
Berlin: (hib/GHA) Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 - ERPWiPlanG 2025) auf der BT-Drucksache 20/12786 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zugestimmt. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab. Zur Kenntnis nahm der Ausschuss die Unterrichtung der Bundesregierung zum ERP-Wirtschaftsplangesetz (DS 20/13086), den Bericht der Bundesregierung über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2023 (DS 20/12935) sowie den Bericht des Bundesrechnungshofes nach Paragraf 88 Absatz 2 BHO zur Förderleistung und zum Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens im Jahr 2023 sowie zum ERP-Wirtschaftsplan 2025 (Ausschussdrucksache 20(9)388).
Der Gesetzentwurf zum Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025 sieht vor, dass Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,191 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt werden. Unternehmen der gewerblich orientierten Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) und Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rund zwölf Milliarden Euro.
In der Aussprache unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen), die Bedeutung der zinsverbilligten Kredite durch die KfW für den Standort Deutschland. Dadurch werde die Transformation der Unternehmen, vor allem auch des Mittelstandes, „enorm gefördert“. Auch die Vertreter der Koalition schlossen sich diesem positiven Urteil an. Die SPD betonte, die Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen kämen besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Die FDP sprach von einem „Segen für das Wirtschaftswachstum“. Die Grünen hoben hervor, die ERP-Fördermittel seien ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument für Wachstum und Innovation in Deutschland.
Dagegen kritisierte die Union „definitorische Lücken“ in den Förderrichtlinien. Außerdem bleibe die Förderleistung unter dem angestrebten Niveau. Die AfD machte geltend, schon dem vorangegangenen ERP-Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 nicht zugestimmt zu haben. Hinzu komme die zunehmend „einseitige Betrachtungsweise der Wirtschaftsförderung“ durch die amtierende Bundesregierung.