In Schiedsverfahren geht es um zwei Milliarden Euro
Berlin: (hib/HLE) Die Klagesummen aller vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID - International Centre for Settlement of Investment Disputes) anhängigen Schiedsgerichtsverfahren inklusive Kostenerstattungen und Zinsen dürften sich derzeit auf mindestens zwei Milliarden Euro belaufen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13457) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13186) mit, die sich nach den Verfahren gegen Deutschland erkundigt hatte.
In der Antwort schildert die Regierung auch, wie sie die „unionsrechtswidrigen Investor-Staat-Schiedsklagen“ gegen EU-Mitgliedstaaten, die von Investoren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat betrieben werden, eingedämmt hat. Diese seien von Investoren ganz überwiegend auf den Energiecharta-Vertrag (ECT - Energy Charter Treaty) gestützt worden. Die Bundesrepublik habe am 21. Dezember 2022 ihren Rücktritt vom ECT notifiziert. Der Rücktritt sei am 21. Dezember 2023 wirksam geworden. Die EU habe ihren Rücktritt am 27. Juni 2024 erklärt, womit der Rücktritt am 27. Juni 2025 in Kraft treten werde. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die EU und alle EU- Mitgliedstaaten (außer Ungan) mit einer völkerrechtlichen Erklärung ihr gemeinsames Verständnis ausgedrückt hätten, dass die Schiedsklausel des ECT für Schiedsgerichtsverfahren innerhalb der EU nicht greife.
Wie es in der Antwort weiter heißt, setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EU dafür ein, dass EU-Abkommen insgesamt mit der Erreichung der EU-Klimaziele (unter anderem EU-weite Treibhausgas-Neutralität in 2050) vereinbar und entsprechend so ausgestaltet sind, dass Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels (nicht nur solche, die fossile Energien betreffen) als legitime Gemeinwohlziele nicht mit missbräuchlichen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren ausgehebelt werden können.