Dienst- oder Delegationsreisen der Bundesregierung
Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12871) zu Dienst- oder Delegationsreisen der Bundesregierung beantwortet. Die Bemühungen der Bundesregierung um Transparenz beträfen auch und insbesondere den Bereich der von ihr unternommenen Dienst- und Delegationsreisen, heißt es in der Antwort (20/13312). Die Bundesregierung informiere den Deutschen Bundestag hierüber wiederkehrend im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts.
Alleine in der laufenden Legislaturperiode habe die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in ihren Antworten auf zahlreiche Kleine Anfragen, Schriftliche Fragen und Mündliche Fragen sehr detaillierte Auskünfte über ihre Dienst- und Delegationsreisen gegeben, heißt es weiter. Die weit gefassten Fragestellungen der Kleinen Anfrage ergäben jedoch ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht entsprechen könne. Ausgehend vom Wortlaut der Fragen, vom Fragekontext sowie von der Vorbemerkung sei davon auszugehen, dass das Informationsinteresse der Kleinen Anfrage auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden könne.
Die AfD-Fraktion wollte wissen (20/12871), wie viele Dienst- oder Delegationsreisen die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode unternommen hat. Auch erkundigte sie sich unter anderem danach, welche Minister oder Vertreter der Ministerien sowie Abgeordnete, Unternehmensvertreter, Journalisten und andere Gäste an den jeweiligen Dienst- oder Delegationsreisen teilnahmen.