Änderung des Seearbeitsgesetzes
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetzes und anderer Gesetze (20/13490) vorgelegt. Die aktuellen Änderungen gehen auf die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation vom 6. Juni 2022 und die dort beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens 2006 zurück. Diese Änderungen werden mit dem Gesetzentwurf in deutsches Recht übernommen.
Geregelt werden soll darin unter anderem, dass die Heimschaffung von Seeleuten künftig unverzüglich erfolgen soll. Ferner sollen Seeleute, die als Ersatz für im Stich gelassene Seeleute angeheuert werden, besser geschützt werden. Es soll darüber hinaus sichergestellt werden, dass die Reeder den Seeleuten in angemessenem Umfang Zugang zum Internet bieten. Die Mitgliedstaaten sollen dafür Sorge tragen, dass Seeleute, die eine sofortige medizinische Versorgung benötigen, ausgeschifft werden, damit sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können. Des Weiteren sollen alle Todesfälle von Seeleuten jährlich dem Internationalen Arbeitsamt gemeldet werden, damit sie in einem globalen Register veröffentlicht werden können.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen zum Fortbestand des Paketenboten-Schutz-Gesetzes, das 2019 in Kraft trat. Die mit dem Gesetz eingeführten gesetzlichen Regelungen im Vierten Buch Sozialgesetzbuch zur Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche sollen dauerhaft im Gesetz verankert werden, indem die zunächst vorgesehene befristete Geltungsdauer der Vorschriften aufgehoben wird.