Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (20/13350) vorgelegt, mit dem für das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafen ein neuer Straftatbestand geschaffen werden soll. Danach soll künftig mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden können, wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite an Flughäfen eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt.
Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, ist es seit Sommer 2023 wiederholt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten an mehreren deutschen Flughäfen gekommen. „Das unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens kann zu einer abstrakten Gefährdung von Menschen oder einer Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Luftverkehrs führen.“, schreibt die Bundesregierung weiter. Dieses Verhalten sei nach aktueller Rechtslage im Luftsicherheitsgesetz lediglich bußgeldbewehrt. Dies erscheine „vor dem Hintergrund der Schutzgüter nicht ausreichend“.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Fortsetzung der separaten Gebührenfestsetzung für die einzelnen Flughafenstandorte auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden.