22.10.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 726/2024

Wiederherstellung der Natur: Umsetzungsplan bis 2026

Berlin: (hib/SAS) Zur Umsetzung des im Juni beschlossenen EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur wird die Bundesregierung bis September 2026 einen „Nationalen Wiederherstellungsplan“ vorlegen. Dieser enthalte die zur Umsetzung benötigten Maßnahmen und werde in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/13353) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12986). Welche Flächen konkret von Renaturierungsmaßnahmen betroffen sein werden, müsse nicht vorab festgelegt werden, schreibt die Bundesregierung.

Die Unionsfraktion hatte unter anderem wissen wollen, nach welchen Kriterien die zur Wiederherstellung vorgesehenen Flächen bewertet werden und wie groß die bereits unter Schutz stehenden Naturflächen zusammengenommen in Deutschland sind.

Hierzu verweist die Bundesregierung auf Zahlen aus dem Jahr 2021, wonach Natura-2000-Gebiete 15,5 Prozent der geschützten Landflächen ausmachen, Nationalparke 0,6 Prozent, Nationale Naturmonumente weniger als 0,1 Prozent, Biosphärenreservate 3,8 Prozent, Naturschutzgebiete vier Prozent und Landschaftsschutzgebiete 28 Prozent - fast ebenso viel wie die Naturparke mit 28,1 Prozent.

In Nord- und Ostsee machten die Natura 2000-Gebiete 43 Prozent aus, Nationalparke 14,9 Prozent, Biosphärenreservate 13 Prozent, Naturschutzgebiete 22,1 Prozent und Naturparke 0,4 Prozent. Überschlägig seien in den deutschen Meeresgebieten insgesamt etwa 45 Prozent der Fläche geschützt.

Die naturschutzrechtlich geschützten Gebiete in Deutschland seien allerdings unterschiedlich streng geschützt, betont die Bundesregierung. Weil sich auch Schutzgebietskategorien sehr häufig überlagerten, könnten die Flächen der einzelnen Schutzgebietskategorien nicht zusammengerechnet werden, um die Gesamtfläche der Schutzgebiete in Deutschland zu ermitteln.

EU-weit sollen gemäß des EU-Renaturierungsgesetzes bis 2030 auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen begonnen und umgesetzt werden, um Ökosysteme zu erhalten und zu stärken. Zusätzlich sollen stark geschädigte Lebensraumtypen bis 2030 zu mindestens 30 Prozent, bis 2040 zu 60 Prozent und bis 2050 zu 90 Prozent wiederhergestellt werden.