Abkommen mit Frankreich über Berufsausbildung
Berlin: (hib/CHE) Zur Umsetzung sowie zu Auswirkungen des Abkommens vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung kann die Bundesregierung derzeit noch keine Aussage treffen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/13305) auf eine Kleine Anfrage (20/12957) der AfD-Fraktion.
„Das Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung ist am 19. Juli 2024 in Kraft getreten. Die Mitteilung an die Französische Republik gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Abkommens, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, ist erfolgt. Auf französischer Seite dauert das Ratifizierungsverfahren derzeit jedoch noch an. Das Abkommen ist daher noch nicht in Kraft getreten“, heißt es in der Antwort unter anderem.