Empfehlungen der Kommission zur Fortpflanzungsmedizin
Berlin: (hib/PK) Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) hat ihre Empfehlungen bereits im April an die Bundesregierung übergeben. Das geht aus der Antwort (20/13238) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12882) der AfD-Fraktion hervor.
Die Kommission habe in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) geprüft. Die Arbeitsgruppen hätten ihre jeweiligen Prüfaufträge abgeschlossen.
Die Sachverständigen haben den Angaben zufolge ihre Ergebnisse und die jeweils einstimmig beschlossenen Empfehlungen in einem gemeinsamen Abschlussbericht im April 2024 an die Bundesministerien für Gesundheit, Justiz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Kommission würden derzeit von den Ressorts geprüft.