Union: Missbrauch von Online-Ticketbörsen bekämpfen
Berlin: (hib/SAS) Gegen den Missbrauch von Online-Ticketbörsen will die CDU/CSU-Fraktion vorgehen. Mit einem gleichnamigen Antrag (20/13293), der am Donnerstag erstmals im Plenum des Bundestags beraten werden soll, fordert sie Verbesserungen beim Verbraucherschutz und fairere Marktbedingungen.
Konkret verlangt sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem Ticketbörsen zur Angabe zusätzlicher - über bestehende Regelungen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) hinausgehende - Informationen verpflichtet werden sollen: So sollen sie künftig zum einen den Einzelpreis der angebotenen Eintrittskarten sowie die Abweichung vom Originalpreis oder der Preisempfehlung des Veranstalters angeben. Zum anderen müssen sie auch etwa über Platzierung, Verfügbarkeit und den Lieferzeitpunkt informieren. Identität und Anschrift desjenigen, in dessen Auftrag die Eintrittskarten angeboten werden sowie die Information, ob der Anbieter ein Unternehmer ist, sollen außerdem offengelegt werden. Weiter solle eine Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen bereits dann vorliegen, wenn Ticketbörsen Informationspflichten - vorsätzlich oder fahrlässig - nicht beachten, verlangt die Union.
Weitere Vorschläge der Abgeordneten beziehen sich auf eine Erweiterung von Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): So soll neben dem Wiederverkauf von Eintrittskarten auch bereits deren Ankauf erfasst werden. Die Verwendung automatisierter Verfahren will die Unionsfraktion mit der Anlage und Verwendung falscher Identitäten beziehungsweise Verwendung unwahrer Tatsachen sowie dem Ankauf durch Strohleute gleichsetzen. Ferner fordern die Abgeordneten einen weiteren Tatbestand „stets unzulässiger geschäftlicher Handlungen“ zu definieren. Dieser soll den gewerbsmäßigen Wiederverkauf von Eintrittskarten mit einem erheblichen, „offensichtlich sittenwidrigen Preisaufschlag“, ab einem Drittel über dem Originalpreis, ohne Genehmigung des Veranstalters untersagen.
Die Verbreitung von Online-Ticketbörsen führe bereits seit Jahren zu „erheblichen Problemen und hoher Frustration sowohl für Verbraucher als auch für die Veranstalter von Sport und Kulturveranstaltungen“, erklärt die Union ihren Vorstoß. Kritisch zu bewerten sei der Einsatz automatisierter oder professioneller Ankaufsysteme, sogenannte „Bots“, die in der Lage seien, große Mengen an Tickets in kürzester Zeit aufzukaufen. Auch der massenhafte Ankauf über sogenannte Fake-Accounts durch gewerbliche Verkäufer unter falscher Identität werde zu einem „wachsenden Problem“, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus seien die Preise auf dem Zweitmarkt häufig überzogen: Der Preisaufschlag bei begehrten Veranstaltungen liege oftmals weit über dem Doppelten des Originalpreises. Zudem finde der Tickethandel auf Online-Plattformen in Deutschland oft anonym und durchwegs intransparent statt, „wodurch Verbraucher wichtige Informationen über die gekauften Tickets nicht kennen“.