Bundesrat für Umbenennung des BIPAM in BIÖG
Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat will bei der Reorganisation des öffentlichen Gesundheitswesens stärker beteiligt werden. Aufgrund der vielfältigen Zuständigkeiten der Länder im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Verbindung mit den vorgesehenen Aufgaben des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) halte der Bundesrat die bisherige Beteiligung und Berücksichtigung der Belange der Länder in der vorgesehenen Struktur des Bundesinstituts für unzureichend, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (20/12790), wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13248) hervorgeht.
Die Bundesrat fordert, ein übergreifendes, dauerhaftes Steuerungsgremium einzurichten, in dem der Bund, die Länder und die Kommunen gleichberechtigt vertreten sind und grundlegende Fragestellungen der Zusammenarbeit sowie der Ausrichtung und der Aufgabenwahrnehmung des Instituts gemeinsam festlegen und dieses entsprechend gesetzlich zu verankern.
Die Bundesregierung lehnt das ab. Bund und Länder agierten jeweils im Rahmen ihrer Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten, heißt es in der Replik.
Die Länderkammer spricht sich außerdem dafür aus, das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) in Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) umzubenennen. Die jetzige Bezeichnung werde dem vielfältigen Aufgabenspektrum des Instituts nicht gerecht und transportiere ein fachlich veraltetes und verkürztes Verständnis von Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention.
Der neue Namensvorschlag greife Anregungen aus der öffentlichen Debatte auf. Gleichzeitig erscheine er geeignet, das breite Spektrum der wahrgenommenen und gegebenenfalls künftig hinzukommenden Aufgaben des Instituts angemessen zu repräsentieren. Die Bundesregierung will eine solche Namensänderung prüfen.