Öffentliche Anhörung zum Bahnprojekt Brenner-Nordzulauf
Berlin: (hib/HAU) Zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Brenner-Nordzulauf im Landkreis Rosenheim - Planungsalternativen prüfen“ (20/11622), veranstaltet der Verkehrsausschuss am Mittwoch, 16. Oktober 2024, ab 11 Uhr im Sitzungssaal E.600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung. Neun Sachverständige werden sich zu der Vorlage äußern.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) beabsichtige, in Kirnstein zwischen den Gemeinden Flintsbach und Oberaudorf eine oberirdische Verknüpfungsstelle zu errichten, heißt es in dem Antrag. Für die Verknüpfungsstelle solle die bestehende Strecke im Bereich Niederaudorf bis Fischbach auf etwa fünf Kilometern in Richtung der Bundesautobahn A93 verlegt werden. Die Bahnhöfe in Oberaudorf und Flintsbach sollen am bisherigen Standort bleiben. „Diese Planungen sind hoch umstritten“, schreiben die Abgeordneten.
Das Inntal zwischen Flintsbach und Oberaudorf sei dort besonders eng, „belastet mit Autobahn, zweigleisiger Bestandsstrecke und zwei Pipelines“. Dieser Abschnitt des Inntals sei reich an Naturlandschaft und geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben, deren Höfe teilweise bereits seit Jahrhunderten und über mehrere Generationen bestünden. Von der Verknüpfungsstelle wären laut Unionsfraktion 25 Landwirte unmittelbar betroffen, die mindestens 50 und bis zu 90 Prozent ihrer Flächen verlieren würden. Ein Flächenausgleich sei in dieser engen Tallage nicht möglich, heißt es.
Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, auf die geplante oberirdische Verknüpfungsstelle bei Kirnstein südlich von Rosenheim zu verzichten und stattdessen Alternativen zu prüfen, wie die einer „bergmännischen Lösung“ im Wildbarren. Außerdem plädiert die Unionsfraktion dafür, eine Unterquerung des Inn nördlich von Rosenheim zu ermöglichen sowie die Verknüpfungsstelle bei Ostermünchen zwei Kilometer weiter nördlich zu verlegen.
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 14. Oktober 2024 ,12 Uhr beim Sekretariat des Verkehrsausschusses, verkehrsausschuss@bundestag.de, für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.