09.10.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 677/2024

Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit

Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen gegen Queerfeindlichkeit berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13144) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12792). Danach hat die Bundesregierung am 18. November 2022 den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen, um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken. Die Maßnahmen des Aktionsplans sollten einen „entscheidenden Beitrag leisten, echte Teilhabe von LSBTIQ* als selbstverständlichem Teil unserer pluralen Gesellschaft zu leisten“, schreibt die Bundesregierung weiter.

Zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans fand der Antwort zufolge zwischen März 2023 und Juni 2024 ein umfassender ressortübergreifender Arbeitsgruppenprozess statt. In diesen brachten sich laut Vorlage unter anderem LSBTIQ* Community-Verbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und weitere zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Ziel der Arbeitsgruppen sei es gewesen, die Fachkenntnisse der Teilnehmenden wechselseitig nutzbar zu machen und die für die jeweiligen Maßnahmen des Aktionsplans zuständigen Bundesressorts bestmöglich bei der Umsetzung zu beraten. Empfehlungspapiere der Arbeitsgruppen seien den zuständigen Bundesministerien mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Wie im Aktionsplan vorgesehen, hat die Bundesregierung den Angaben zufolge „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele ausdrücklich in die Liste der nach Paragraf 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuches bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigende Umstände aufgenommen und dazu ein Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vorgelegt, das am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten ist.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), einem Beschluss der Innenministerkonferenz von 2021 folgend, einen temporären Arbeitskreis „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ mit Mitgliedern aus Wissenschaft und Praxis eingerichtet und Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie die Bekämpfung von gegen LSBTIQ* gerichteten Gewalttaten weiter verbessert werden kann. Nach der Vorlage des Berichts habe die Innenministerkonferenz auf ihrer Frühjahrstagung 2023 beschlossen, dass das BMI zum Umsetzungsstand der Handlungsempfehlungen im Herbst 2025 berichten soll.