Antrag zur nationalen Umsetzung des EU-Data Acts abgelehnt
Berlin: (hib/LBR) Der Digitalausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag einen Antrag der Unionsfraktion (20/12103) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Durchführung und Umsetzung des EU-Data Acts vorzulegen. Das Gremium lehnte die Initiative mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
In dem Antrag hatte die Fraktion gefordert, zu klären, welches Bundesministerium federführend für die nationale Umsetzung zuständig ist. Zudem solle die Bundesnetzagentur als Datenkoordinator benannt werden, um „Planungs- und Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen vor Ablauf der Übergangsfrist am 12. September 2025“ sicherzustellen, heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten fordern zudem, bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 die erforderlichen finanziellen Mittel und Planstellen sowie Stellen für den Datenkoordinator und die zuständigen Behörden auszubringen.
Vertreterinnen des Bundeswirtschaftsministeriums und dem Digitalministeriums betonten auf Nachfrage aus der Unionsfraktion, dass derzeit die Vorbereitungen auf Fachebene liefen. Es werde voraussichtlich keine koordinierende Stelle und Mit-Zuständigkeiten anderer Stellen geben, sondern eine zuständige Stelle bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Ziel sei es, es so einfach wie möglich zu machen. Bei einigen Themen - etwa im Automotive-Bereich - würden allerdings andere Behörden hinzugezogen, um gemeinsam Lösungen zu finden.
Vertreter der Koalitionsfraktionen dankten der Unionsfraktion für die Zusammenfassung des Sachstandes „in Antragsform“. Eine Vertreterin der AfD-Fraktion betonte, es sei gut, dass es nur eine zuständige Stelle geben solle. Ihre Fraktion sehe es aber kritisch, dass die BNetzA diese Funktion übernehmen solle.
Die Gruppe die Linke kritisierte, der Data Act werde das Hauptziel, eine Steigerung des Datenteilens im IoT-Bereich, wohl verfehlen. Auch sie verwies darauf, dass es notwendig sei, rechtzeitig Mittel und Stellen für die Aufsicht einzuplanen. Die Vertreterin aus dem Digitalministerium antwortete, dass dies - wie schon beim Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) - erst nach dem Kabinettsbeschluss geschehen könne. Bedarfe in den Haushalt einzustellen, die gesetzlich noch nicht festgeschrieben sind, sei nicht üblich.