Gesetzentwurf zu Zinsausgaben und Kita-Qualität beschlossen
Berlin: (hib/SCR) Die Zinsausgaben des Bundes sollen künftig „periodengerecht“ veranschlagt werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/12771) der Bundesregierung stimmte der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch zu. Für die Vorlage in Gänze stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Gruppen Die Linke und BSW. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen. Das Bundestagsplenum will sich am Donnerstagabend, 10. Oktober 2024, abschließend mit der Vorlage befassen.
Betroffen von den Änderungen im Haushaltsgrundsätzegesetz und in der Bundeshaushaltsordnung sind insbesondere Agien beziehungsweise Disagien bei der Ausgabe von Bundesanleihen. Sie werden bislang komplett im Jahr ihrer Ausgabe im Bundeshaushalt veranschlagt. Laut Entwurf sollen sie künftig über ihre gesamte Laufzeit im Bundeshaushalt gebucht werden. Für den Haushalt 2025 geht die Bundesregierung laut Regierungsentwurf von einer Entlastung in Höhe von rund 7,3 Milliarden Euro aus, die in den Jahren danach aber als Belastung wirkt.
Für diesen Teil des Gesetzentwurfs sprachen sich in getrennter Abstimmung die Vertreter von Koalition, AfD und BSW bei Enthaltung von Die Linke aus. Die Union stimmte dagegen.
Ebenfalls Teil des Entwurfs sind Änderungen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG). Zu diesen Punkten beschloss der Haushaltsausschuss zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Danach soll gegenüber dem Regierungsentwurf unter anderem durch eine Änderung im KiQuTG das Ziel des Gesetzes, „im Rahmen des KiQuTG zusätzliche Impulse für die Qualitätsentwicklung zu setzen und hierdurch bundesweit gleichwertige, fachlich anerkannte, qualitative Standards für die Kindertagesbetreuung vorzubereiten“, nachzuschärfen. Angepasst wird zudem die vorgesehene Änderung im Finanzausgleichsgesetz. „Die Änderung stellt sicher, dass das Ziel erreicht wird, den Kosten der Länder für die Kita-Qualitätsverbesserung durch eine Veränderung der Verteilung der Umsatzsteuer um jeweils 1.993 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 zugunsten der Länder und zulasten des Bundes Rechnung zu tragen“, heißt es dazu im Änderungsantrag.
Für diesen Teil des Gesetzentwurfs sprachen sich Koalition, Union und AfD bei Enthaltung von Linke und BSW aus.