Zweiter Untersuchungsausschuss beginnt mit Vernehmungen
Berlin: (hib/HLE) Der 2. Untersuchungsausschuss, der die Umstände des deutschen Atomausstiegs im Jahr 2023 untersuchen soll, wird am Donnerstag, dem 10. Oktober, mit den ersten öffentlichen Vernehmungen von Zeugen beginnen. Die Sitzung beginnt um 13.00 Uhr im Saal 4.200 des Paul-Löbe-Hauses.
Befragt werden sollen drei Referenten des Referats Bundesaufsicht bei Betrieb und Stilllegung von Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Außerdem werden Mareike Rüffer (Leiterin der Abteilung Nukleare Sicherheit im Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) und Wolfram König (ehemaliger Präsident des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) befragt.
Der Ausschuss soll sich laut Einsetzungsbeschluss „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild verschaffen von den Entscheidungsprozessen in der Bundesregierung zur Anpassung der Energieversorgung Deutschlands“. Dabei soll es um die Energiepolitik nach dem Ausbruch des russischen Krieges gegen die Ukraine und die dadurch fundamental veränderte Lage gehen. Insbesondere soll geklärt werden, ob und gegebenenfalls welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren und in die Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung einbezogen wurden. Geprüft werden soll weiter, ob Bundestag und Öffentlichkeit zu Ablauf, Grundlage und Ergebnis der Entscheidungsprozesse und zu den getroffenen Entscheidungen umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden. Zum Untersuchungsauftrag gehört ebenfalls, ob die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Blick auf die nach Kriegsbeginn diskutierte mögliche Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke am 27. Februar 2022 zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ beziehungsweise die am 1. März 2022 angekündigte Prüfung, bei der es „keine Tabus“ geben sollte, stattgefunden hat.
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum Dienstag, dem 8. Oktober, 12 Uhr, per E-Mail beim Ausschusssekretariat anzumelden: 2.untersuchungsausschuss@bundestag.de. Die Daten der sich anmeldenden Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwendet. Nach Beendigung des Besuches werden die Daten vernichtet.