04.10.2024 Verkehr — Anhörung — hib 655/2024

Anhörung zur Finanzierung des Deutschlandtickets

Berlin: (hib/HAU) Zu der geplanten Novellierung des Regionalisierungsgesetzes, in dem die Unterstützung des Bundes für die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geregelt ist, veranstaltet der Verkehrsausschuss am Mittwoch, 9. Oktober 2024, ab 11.00 Uhr im Sitzungssaal E.100 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Anhörung.

Acht Sachverständige werden sich zu dem Entwurf der Bundesregierung „eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes“ (20/12773) äußern. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.

Mit dem Gesetz soll der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023 zur Finanzierung des Deutschlandtickets umgesetzt werden. Zudem ist darin eine „haushaltskonsolidierende Maßnahme“ enthalten: Ein Betrag in Höhe von 350 Millionen Euro soll dem Entwurf zufolge nicht im Jahr 2025 ausgezahlt werden. Die Gelder sollen erst nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Regionalisierungsmittel für das Jahr 2025 im Jahr 2026 ausgezahlt werden.

Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, soll der Zeitraum der Abrechnung spezifiziert werden, damit nicht verbrauchte Mittel im Folgejahr eingesetzt werden können. Die gemeinsame Abrechnung der Jahre 2023 bis 2025 soll mit dem Zeitpunkt der Einführung des Deutschlandtickets beginnen und mit Ablauf des Kalenderjahres 2025 enden. Dies ermögliche den Ländern ein flexibleres Nachsteuern der Ausgleichsbedarfe, heißt es.

Die Neuregelung sieht zudem vor, dass es keine über den Betrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Kalenderjahr in den Jahren 2023 bis 2025 hinausgehende Nachschusspflicht von Bund und Ländern gibt. Sofern der Betrag den gesetzten Rahmen von 9 Milliarden Euro (je 1,5 Milliarden Euro von Bund und Ländern für die Jahre 2023, 2024 und 2025) überschreitet, müssten die Länder geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zuschussbedarf ohne Rückgriff auf die nach Paragraf 5 Regionalisierungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel zu decken.

„Dabei kommt auch eine Preisanpassung des Deutschlandtickets in Betracht“, wird deutlich gemacht. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat inzwischen eine Preiserhöhung von 49 Euro auf 58 Euro ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Klargestellt wird zudem, dass der Ausgleich finanzieller Nachteile aus dem Deutschlandticket sowie Tarifmaßnahmen der Länder, die in Verbindung mit dem Deutschlandticket stehen, „nicht aus Regionalisierungsmitteln finanziert werden dürfen“. Dies betrifft unter anderem den zusätzlichen Ausgleich für im Preis reduzierte Deutschlandtickets für Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Seniorinnen und Senioren und Geringverdienende. „Diese Maßnahmen sind vom jeweiligen Land aus eigenen Landesmitteln zu finanzieren“, heißt es in dem Entwurf.