02.10.2024 Verkehr — Unterrichtung — hib 654/2024

Schnellladepunkte an Tankstellen

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat erhebt keine Einwendungen gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes“ (20/12774). Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung vorliegt (20/13087). Durch den Gesetzentwurf sollen Tankstellenunternehmen, die über mindestens 200 öffentliche Tankstellen verfügen, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2028 auf dem Betriebsgelände jeder dieser Tankstellen mindestens einen Schnellladepunkt zu betreiben.