AfD fordert Zulassung von Verbrennern auch nach 2035
Berlin: (hib/HAU) Verbrennerfahrzeuge sollen auch nach 2035 weiter zulassungsfähig sein. Diese Forderung erhebt die AfD-Fraktion in einem Antrag mit dem Titel „Arbeitsplätze in der deutschen Automobilindustrie schützen - Den Verbrennungsmotor erhalten und die rechtliche Stellung synthetischer Kraftstoffe stärken“ (20/12969). Die politische Entscheidung auf EU-Ebene, ab 2035 die Zulassung von verbrennungsmotorisch betriebenen Fahrzeugen zu verbieten, sei ein fataler Fehler, „der insbesondere Deutschland viel Wohlstand kosten wird“, heißt es in der Vorlage.
Die Zahl der Beschäftigten in der Automobilindustrie in Deutschland befinde sich seit 2018 in einem Abwärtstrend, schreibt die AfD-Fraktion. Erhebungen durch das ifo Institut bezifferten die Anzahl gefährdeter Arbeitsplätze in der Automobilindustrie in Deutschland „durch die von der Politik erzwungene Transformation zur Elektromobilität“ bis 2030 mit einem unteren Limit von 215.000, sowie einem oberen Limit von 290.000 Arbeitsplätzen. Die deutsche Regierung habe sich dieser absehbaren Entwicklung weder unter der Großen Koalition noch aktuell unter der Ampel-Koalition überhaupt entschieden entgegengestellt, sondern treibe diese beständig durch ideologisch motivierte „Klimapolitik“ weiter voran. Hier müsse so schnell wie möglich gegengesteuert und weiteren politischen Fehlentscheidungen auf EU-Ebene vorgebeugt werden, betont die AfD-Fraktion.
In dem Antrag fordert sie abseits der Zulassungsfähigkeit von Verbrennern auch nach 2025, dass synthetische Kraftstoffe von sämtlichen Steuern und Abgaben exklusive der Umsatzsteuer befreit werden. Schließlich unterliege die für synthetische Kraftstoffe verwendete Primärenergie bereits der Energie- und insbesondere der Stromsteuer, heißt es zur Begründung.
Verlangt wird des Weiteren, auf nationaler Ebene, bei Entfall der EU-Vorgaben, langfristig sämtliche Kraftstoffe und Elektromobilität, ungeachtet ihrer CO2-Intensität, gleichzustellen und mit einem angepassten, möglichst niedrigem Energiesteuersatz zu versehen. Schließlich wird noch die Aussetzung der EU-Verbrauchsvorgaben für die Fahrzeugflotten der Hersteller gefordert.