Priorisierung der Trinkwasserversorgung in Deutschland
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss zeigt Verständnis für das in einer Petition dargestellte Anliegen, zur Verhinderung von Wasserknappheit der Versorgung der Bürger vor dem Bedarf von Getränkekonzernen Vorrang einzuräumen und die „Wasserverschwendung durch Golfplätze und Autowaschanlagen“ zu stoppen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, die entsprechende öffentliche Petition (ID 152735) „als Material“ dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu überweisen.
Der Petent begründet seine Forderung unter anderem damit, dass Getränkekonzerne „enorme Mengen Hektoliter unseres kostbaren Allgemeinguts Grundwasser abpumpen“, obwohl schon seit Jahren ein sinkender Grundwasserspiegel beobachtet werde. Viele der Süßgetränke seien jedoch nur Genussmittel „und keine Lebensmittel“.
Ebenso sollte aus Sicht des Petenten die „fragwürdige Wasserverschwendung auf Golfplätzen und in Autowaschanlagen“ verboten werden. Der Klimawandel zeige, dass die Fokussierung auf lebenswichtige Dinge wie Trinkwasser und die Beregnung von Äckern für Lebensmittel wichtiger sein müsse „als die Profitgier der Getränkekonzerne und Golfplatzbesitzer“.
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass aus dem Grundrecht auf Leben und Gesundheit (Artikel 2 Grundgesetz) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Grundgesetz) ein Anspruch der Bürger auf sichere, qualitativ angemessene Versorgung mit Trinkwasser als Bestandteil des zu sichernden Existenzminimums folge. „Die öffentliche Wasserversorgung ist gemäß Paragraf 50 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ausdrücklich Aufgabe der Daseinsvorsorge“, heißt es in der Vorlage.
Wasser, so heißt es weiter, unterliege in Deutschland einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung. Die Gewässerbenutzungen würden strikt reglementiert. Die Verwaltung habe die Aufgabe, die Nutzungsinteressen am Wasser gemäß den Bewirtschaftungszielen des WHG zu steuern. Das deutsche Wasserrecht bietet aus Sicht des Petitionsausschusses die geeigneten Instrumente, „um konkurrierende Nutzungs- und Schutzinteressen im Sinne der Allgemeinheit zu regeln“.
Mit Blick auf die angesprochenen Waschstraßen machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass wasserrechtliche Anforderungen an den Betrieb von Industrieanlagen in der Abwasserverordnung getroffen werden. Darin sei geregelt, dass der Einsatz wassersparender Verfahren bei Wasch- und Reinigungsvorgängen zu beachten sei.
Die bestehenden Regelungen des WHG würden zudem den zuständigen Aufsichtsbehörden vor Ort zudem bereits jetzt die Möglichkeit geben, Maßnahmen anzuordnen, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen. „Das bedeutet auch, dass beispielsweise in Zeiten langanhaltender Trockenheit und damit verbundener Wasserknappheit heute schon bestimmte Wassernutzungen, beispielsweise für die Bewässerung von Gärten oder Grünanlagen, durch die zuständige Wasserbehörde eingeschränkt werden können“, schreiben die Abgeordneten.
Zusammenfassend kommt der Ausschuss zu der Feststellung, dass die Priorisierung der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in Deutschland schon heute rechtlich verankert sei. Der Petitionsausschuss habe gleichwohl durchaus Verständnis für das in der Eingabe zum Ausdruck kommende Anliegen, heißt es in der Beschlussempfehlung.