20.09.2024 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 614/2024

Instrument zur „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“

Berlin: (hib/STO) Um das arbeitsmarktpolitische Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/12879) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12403). Die EvL ist der Fraktion zufolge ein zweijähriger Kostenzuschuss an Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen mit mindestens zwei Jahren Arbeitslosenlosendauer beschäftigen.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, begannen von Januar 2019 bis April 2024 knapp 33.000 Teilnehmer eine Förderung mit dem Instrument EvL. Nach Angaben der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien zwischen Januar 2019 und Dezember 2023 20.000 Förderungen nach Paragraf 16e („Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“) des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) beendet worden, heißt es in der Antwort ferner.

Häufigster Beendigungsgrund ist danach das reguläre Ende der Förderung, also das Erreichen der maximalen Förderdauer von zwei Jahren. Von allen Austritten aus der Förderung im Jahr 2023 hatten 60 Prozent der Teilnehmer den Angaben zufolge das Ende der maximalen Förderdauer erreicht. Bei den übrigen 40 Prozent sei die Förderung vorzeitig geendet.

Wie die Bundesregierung ausführt, ist die vorzeitige Beendigung einer Förderung „nicht grundsätzlich negativ, sondern kann auch Resultat eines erfolgreichen Übergangs in eine ungeförderte Anschlussbeschäftigung sein“. Laut Ergebnissen einer Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) seien mehr als 50 Prozent der Geförderten nach Paragraf 16e SGB II 26 Monate nach Förderbeginn ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Von diesen seien 72 Prozent von demselben Arbeitgeber angestellt worden.

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