20.09.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 612/2024

Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien

Berlin: (hib/STO) Die Zahl rechtsextremistisch genutzter Immobilien in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung von 136 im Jahr 2017 auf 225 im Jahr 2023 gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12877) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktioon (20/12446) hervor. Danach wird seit 2017 auf Grundlage einer einheitlichen Definition im Verfassungsschutzverbund eine Liste der rechtsextremistisch genutzten Immobilien geführt und einmal jährlich abgestimmt.

Anders als im Phänomenbereich Rechtsextremismus erfolgt der Antwort zufolge für die Phänomenbereiche Linksextremismus und Islamismus keine umfassende und fortlaufende, im Verfassungsschutzverbund abgestimmte einheitliche Erfassung und Auflistung zu Eigentum, Besitz oder Nutzung von Immobilien. Grundsätzlich biete eine solche gesamtheitliche Auflistung für den Bereich Linksextremismus im Verhältnis zum Erhebungsaufwand nur einen eingeschränkten Mehrwert für die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), führt die Bundesregierung dazu aus. Neben der Erfassung einzelner Immobilien, beispielsweise als islamistisches oder linksextremistisches Szeneobjekt, erfolge die Erfassung von Immobilien bei Relevanz im konkreten Einzelfall vielmehr immer im Rahmen der Bearbeitung von linksextremistischen und islamistischen Personen oder Organisationen.