Teilnahme von Regierungsmitgliedern an Olympia 2024
Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an den Olympischen Spielen in Paris 2024 gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12832) auf eine Kleine Anfrage der AfD (20/12514). In der Antwort wird entsprechend der Eingangsfrage aufgelistet, welche Mitglieder der Bundesregierung, Beauftragte, Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre oder Mitarbeiter der Bundesregierung Eintrittskarten für Wettbewerbe der Olympischen Spiele 2024 in Paris erhalten und an welchen Wettbewerben oder Veranstaltungen diese teilgenommen haben.
Laut Antwort sind die Spiele von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes (BKAmt), des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Auswärtigen Amtes (AA) sowie des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) besucht worden. Sie hätten zum Zugang zu Wettbewerben kostenlos Akkreditierungen vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erhalten. Die Akkreditierungen seien für Wettkampfbesuche aus dienstlichem Anlass vorgesehen. Da die Akkreditierungen nicht käuflich zu erwerben gewesen seien, sei ein finanzieller Gegenwert nicht ermittelbar.
Der Bundeskanzler sei bei seinen Terminen von seiner Ehefrau begleitet worden, heißt es auf eine weitere Frage. Sie habe wie der Bundeskanzler eine Akkreditierung erhalten. Es entspreche der geübten Staatspraxis, dass sich die Spitzen der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland bei Veranstaltungsbesuchen wie einer Sportgroßveranstaltung von ihren Ehegattinnen und Ehegatten begleiten lassen können.
Die Fragesteller wollten ebenfalls wissen, wie die Besucher der Spiele jeweils an- und abgereist sind und welche Kosten dadurch entstanden. Der Bundeskanzler hat laut Antwort die Flugbereitschaft genutzt, ansonsten seien Linienflüge, Personenkraftwagen und Zugverbindungen für die An- und Abreise benutzt worden. Auch diese werden einschließlich des CO2-Ausstoßes und der Kosten in der Antwort aufgelistet.
Die Nutzung der Flugbereitschaft durch den Bundeskanzler habe sich nach den „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs“ vom 10. März 2021 gerichtet, heißt es weiter. Der Bundeskanzler sei immer im Dienst, auch während seines Urlaubs. Durch den Einsatz der Flugbereitschaft sei gewährleistet, dass der Bundeskanzler bei akuten Anlässen in kürzester Zeit an seinen Dienstort zurückkehren kann. Dies sei im kommerziellen Linienflugverkehr nicht möglich. Weiter werden in der Antwort die Termine aufgelistet, die am Rande der Olympischen Spiele wahrgenommen wurden und die in Verbindung mit der Tätigkeit der Besucher standen.