Vorschriften zur Veraktung von aktenrelevanten Informationen
Berlin: (hib/STO) Vorschriften zur Veraktung von aktenrelevanten Informationen listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12836) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12549) auf. Neben Grundgesetzartikel 20 Absatz 3 (Rechtsstaatsprinzip) und dem Bundesarchivgesetz nennt sie dabei die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sowie die „Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien“.
Deren Regelungen gelten den Angaben zufolge auch für die elektronische Bearbeitung und Verwaltung von Schriftgut, soweit nichts anderes bestimmt ist. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, haben verschiedene Ressorts zur Nutzung von Messenger-Diensten nach Bedarf hausinterne Regelungen in Form von Geschäftsordnungen, Hausanordnungen, Dienstvereinbarungen oder ähnlichem erlassen.