Anhörung über Vorlagen zum „Sicherheitspaket“ der Ampel
Berlin: (hib/STO) Um zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Umsetzung des nach dem Messeranschlag von Solingen von der Regierungskoalition beschlossenen „Sicherheitspakets“ geht es am Montag, 23. September 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Auf der Tagesordnung steht zugleich der CDU/CSU-Entwurf eines „Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ (20/12804).
Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 12 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Raum 3.101; Anhörungssaal) beginnt, werden elf Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
Der Gesetzentwurf der Koalition „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach soll Schutzsuchenden künftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt werden, „wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden“.
Zugleich soll mit der Vorlage klargestellt werden, dass Reisen anerkannt Schutzberechtigter in ihr Herkunftsland in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen. Zur Feststellung der Identität Schutzsuchender soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zukunft zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet befugt werden. Schutzsuchende, für die laut der sogenannten Dublin-Regelung ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten, wenn der zuständige Staat der Rückübernahme zugestimmt hat.
Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen „der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar“ wird, um Gewalttaten mit Messern besser vorzubeugen.
Der zweite Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806) enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen mit dem Gesetzentwurf neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden.
Dabei soll die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet dazu dienen, dass die Strafverfolgungsbehörden zu Zwecken der Gefahrenabwehr sowie darüber hinaus das BKA und die Bundespolizei für weitere polizeiliche Aufgaben biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen mittels automatisierter technischer Verfahren mit Internetdaten abgleichen können. Ziel sei es insbesondere, „mutmaßliche Terroristen und Tatverdächtige zu identifizieren und zu lokalisieren“.
Für BKA und Bundespolizei sollen zudem Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse geschaffen werden. Diese Befugnisse können laut Vorlage bei großen Datenmengen dazu dienen, Verbindungen und Beziehungen zwischen Informationen herzustellen. Eine weitere Befugnis soll der Bundespolizei anlassbezogen im Falle der Anordnung von Waffenverbotszonen oder im Geltungsbereich von Allgemeinverfügungen die stichprobenartige Befragung, Identitätskontrolle sowie Durchsuchung von Personen erlauben, die die Waffenverbotszone betreten möchten oder sich darin befinden.
Nach dem CDU/CSU-Entwurf eines „Zustrombegrenzungsgesetzes“ soll das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Auch will die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf weiteres beenden. Ferner soll die Bundespolizei laut Vorlage eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“.