Tiergesundheitsrecht wird verschärft
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung will Verstöße gegen das sogenannte Tiergesundheitsrecht strenger als bisher ahnden. Für eine Ordnungswidrigkeit sollen demnach Geldbußen bis zu 30.000 Euro anfallen.
In dem vorliegenden Gesetzentwurf (20/12782) mit dem Titel „Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung“ sollen insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Eingang in die EU von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Bußgeldern belegt werden. Das gleiche soll für Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und von Zuchtmaterial gelten. „Die Einhaltung der bewehrten Vorschriften ist erforderlich, um die Ausbreitung von Seuchen zu verhindern und die Rückverfolgbarkeit im Seuchenfall zu gewährleisten“, heißt es in dem Entwurf.
Von dem Gesetz sind nicht nur kommerzielle Tierhändler betroffen, sondern auch private Tierhalter,wie beispielsweise Besitzer von Jagdhunden, denen Bußgelder bei nicht geimpften Tieren drohen.
Das nationale Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) sei derzeit noch nicht an das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht angepasst, mit dem Entwurf solle das nun erfolgen, schreibt die Bundesregierung.