11.09.2024 Recht — Kleine Anfrage — hib 591/2024

AfD-Nachfrage zu Bürokratieabbau in der laufenden Legislatur

Berlin: (hib/MWO) Um den Bürokratieabbau der Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode geht es erneut in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/12648). Diese ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/12360. Mit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12177 sei nach Auffassung der Fragesteller nur teilweise eine Aufklärung zu den gestellten Fragen erfolgt, sodass Nachfragen zur Herstellung von Transparenz erforderlich seien, etwa zu den Bedingungen zur Umsetzung von Vorhaben zur Bürokratieentlastung und der Bürokratiebelastung durch EU-Recht, wie die Fragesteller schreiben.

Konkret fragen sie unter anderem, wie viele Haushaltsmittel nach Ansicht der Bundesregierung mindestens erforderlich sind, um das Once-Only-Prinzip im Jahr 2025 umzusetzen. Das Once-Only-Prinzip verfolgt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums das Ziel, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen notwendige Angaben nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen. Weiter wollen die Abgeordneten wissen, in welcher Höhe nach Ansicht der Bundesregierung Haushaltsmittel mindestens erforderlich sind, um die Ende-zu-Ende-Digitalisierung umzusetzen, und ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, welche EU-Richtlinien und EU-Verordnungen Bürokratiekosten in deutschen Unternehmen verursachen.