Rolle des BfV in der „streitbaren Demokratie“
Berlin: (hib/STO) Die Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in der „streitbaren Demokratie“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12759) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12592). Danach hat das BfV gemäß Paragraf 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes den gesetzlichen Auftrag, Bestrebungen zu beobachten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Nach Paragraf 16 des Gesetzes informiert das Bundesamt den Angaben zufolge die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen und Tätigkeiten, soweit hinreichend gewichtige Anhaltspunkte hierfür vorliegen.
Dem liege zugrunde, dass „das Fundament streitbarer Demokratie die engagierte Bürgergesellschaft ist“, schreibt die Bundesregierung weiter. Danach zielt „Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit“ auf Informiertheit über extremistische Bestrebungen, um sich damit sachkundig auseinandersetzen zu können. In diesem Sinne sei das BfV in der streitbaren Demokratie „informationell-aufklärender Akteur im Interesse einer gesellschaftlich informierten Auseinandersetzung mit Extremismus“.