Rettungswesen für Mitarbeiter auf Offshore-Windanlagen
Berlin: (hib/MIS) In der Annahme, das mit dem Ausbau der Windanlagen auf See der Bedarf an Installations- und Wartungsarbeiten und somit die Anzahl der Offshore-Mitarbeiter und auch der Unfälle steigen, hatte die Fraktion von CDU und CSU sich in einer Kleinen Anfrage (20/12490) für das Rettungswesen für Mitarbeiter auf Offshore-Windanlagen in großer Küstenentfernung interessiert. Wie die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort (20/12728) mitteilt, liegt die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für den Rettungsdienst als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Ländern. Die föderale Kompetenzordnung des Grundgesetzes gelte auch in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Daher falle der Rettungsdienst in der AWZ in die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz der Länder, die damit auch für entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungskapazitäten zuständig seien. Der Bund könne mangels Zuständigkeit hier nicht tätig werden.
Für die Gewährleistung der Rettungskette wiederum seien die Betreiber der Offshore Windparks verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit sei den Betreibern durchweg in den jeweiligen Zulassungsentscheidungen der Windparks auferlegt worden. Bei komplexen Rettungssituationen komme subsidiär ein Tätigwerden des Havariekommandos in Betracht.