Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025 vorgelegt
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Haushaltsbegleitgesetzes 2025“ (20/12772) vorgelegt. Damit sollen die im Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 und im Finanzplan bis 2028 bereits berücksichtigten Änderungen des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG), des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) umgesetzt werden.
Die Änderungen im SchlussFinG betreffen das Sondervermögen für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere. Damit soll der Bundeshaushalt im Jahr 2025 laut Entwurf um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden.
Die Änderung im WindSeeG sieht vor, die dem Bundeshaushalt zufließende Transformationskomponente in den Ausschreibungen für Windenergie auf See in den Jahren 2025 und 2026 zu verstetigen. Die Einnahmen aus den Ausschreibungen lassen sich laut Bundesregierung nicht prognostizieren.
Mit der Änderung im SGB VI soll die weitere Minderung des Erhöhungsbetrags des zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Jahren 2025 bis 2027 umgesetzt werden. Der Bundeshaushalt soll dadurch 2025 um eine Milliarde Euro, 2026 um 0,7 Milliarden Euro und 2027 um 0,3 Milliarden Euro entlastet werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.