05.09.2024 Verkehr — Antwort — hib 578/2024

Zukunft der Sportanlage des ESV Lokomotive Potsdam

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigener Aussage, einen Gesetzentwurf zur Übertragung des nicht bahnnotwendigen Immobilieneigentums des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis zum 30. September 2024 vorzulegen. Federführend sei dabei das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), heißt es in der Antwort der Regierung (20/12693) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12468).

Was die im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage stehende Zukunft der Sportanlage des ESV Lokomotive Potsdam angeht, so verweist die Regierung darauf, dass die künftige Sicherstellung einer Grundstücksnutzung eine Frage des kommunalen Planungs- und Baurechts sei. Gleichzeitig heißt es, die Liegenschaft sei „nicht bahnnotwendig“.

Unterschiedliche Auffassungen zwischen Bundesrechnungshof (BRH) und Bundesregierung gibt es der Antwort zufolge hinsichtlich des Verkehrswertes der Liegenschaft. Nach Auffassung des BRH liege dieser bei 45 Millionen Euro, heißt es in der Vorlage. Nach einem der Bundesregierung vorliegenden Verkehrswertgutachten liege der Wert hingegen bei 5,6 Millionen Euro. Der Verkehrswert sei im November 2021 auf Grundlage der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten ermittelt worden, schreibt die Regierung. Das entsprechende Gutachten enthalte keine Angaben zu Entschädigungsfragen, „da der Erbbaurechtsvertrag eine Entschädigung ausschließt“, heißt es in der Antwort.