Arzneimittelversorgung durch Gesetz in China nicht bedroht
Berlin: (hib/PK) Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
Dazu könne die Vorab-Notifizierung der Reisen bei chinesischen Stellen gehören. Ferner stehe die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der chinesischen Regierung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf potenzielle Betroffene.
Das Gesetz ist den Angaben zufolge zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten und weitet den Tatbestand der „Spionage“ aus. Strafbar seien nunmehr alle nicht näher bestimmten Handlungen, die sich gegen die „nationalen Interessen“ Chinas richten. Die Bundesregierung beobachte die Anwendung der Novelle genau.