03.09.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 576/2024

Union fragt nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Berlin: (hib/NKI) Nach Problemen bei der Auslegung und beim Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/12666).

Das THKG wurde im Jahr 2023 beschlossen, jedoch wurde die dazugehörige Achte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom Bundesrat abgelehnt. Dies hat zur Folge, dass die Auslegung des Gesetzes und insbesondere die Definition von Kriterien der Haltungsform „Frischluftstall“ in den Ländern uneinheitlich gehandhabt wird. Zudem erlauben andere EU-Staaten, wie beispielsweise Dänemark, die mit Lokalanästhesie durchgeführte Ferkelkastration, während Ferkel in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz seit 2021 nur noch unter Vollnarkose kastriert werden dürfen. Trotz daraus resultierender unterschiedlicher Tierschutzstandards in Ländern des EU-Binnenmarktes besteht für etwaige importierte Tiere aus Dänemark weiterhin die Möglichkeit, in Deutschland die höchste Stufe der Tierhaltungskennzeichnung zu erhalten, da lediglich die Bedingungen der Tierhaltung in der Mast und nicht die Bedingungen in der Ferkelerzeugung maßgebend sind.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung deshalb wissen, welche Gespräche das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Vertretern der Länder vor der Bundesratssitzung am 7. Juli 2023 zum THKG sowie zur Achten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geführt hatte und welche Ergebnisse diese Gespräche hatten.

Zudem wird danach gefragt, ob Kalkulationen der einzelnen Haltungsformen des THKG bekannt sind und wie diese sich je Kilogramm Schlachtgewicht eines Mastschweines sowie bezüglich der Haltungsformen „Stall“, „Stall und Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ zusammensetzen.

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