Digitale-Dienste-Gesetz: Bisher keine förmlichen Verfahren
Berlin: (hib/LBR) Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur führt bisher nur Vorermittlungen durch und hat noch keine förmlichen Verfahren eingeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12584) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion (20/12286). Darin hatten sich die Abgeordneten nach dem aktuellen Stand der Umsetzung des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) in Deutschland erkundigt. Die Verfahren der EU-Kommission gegen die Plattformen TikTok und X (vormals Twitter) habe die Koordinierungsstelle unterstützt.
Der Haushaltsgesetzgeber habe für die Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur mit dem Bundeshaushalt 2024 insgesamt 15 Planstellen etatisiert. Von diesen seien derzeit 12,5 Planstellen besetzt, geht aus der Antwort weiter hervor. Im Zuge des Aufgabenübergangs vom Bundesamt für Justiz zur Bundesnetzagentur seien zum 1. August 2024 insgesamt 33 Planstellen umgesetzt worden. Diese Planstellen verfügten über einen sogenannten „kw-Vermerk“ (künftig wegfallend), der Ende 2025 wirksam werde. „Daher können die Planstellen erst vollständig besetzt werden, wenn der Haushaltsgesetzgeber diesen Vermerk streicht“, schreibt die Bundesregierung weiter. Man werde sich dafür einsetzen, dass neben dem Wegfall der kw-Vermerke weitere Stellen bewilligt werden, sollte Bedarf bestehen, heißt es weiter.
Hinsichtlich der Leitung der Koordinierungsstelle werde die Schaffung einer Stelle mit B3-Besoldung angestrebt. Neben Bonn sollen auch einzelne Planstellen an den Standorten Berlin und Mainz besetzt werden.