Haushalt 2025: Gesundheitsetat bleibt auf gleichem Niveau
Berlin: (hib/HAU) Ähnliche Ausgaben wie in diesem Jahr sieht der Etatentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für 2025 vor. Der Einzelplan 15 des Bundeshaushalts 2025 (20/12400) umfasst Ausgaben von 16,44 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro in diesem Jahr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kann mit Einnahmen von 106,18 Millionen Euro rechnen (2024: 104,32 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen im Einzelplan 15 belaufen sich bis zum Jahr 2028 auf 299,36 Millionen Euro.
Die „pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben“, die Zuführung an den Gesundheitsfonds, umfasst wie in den Vorjahren 14,5 Milliarden Euro.
Die Ausgaben für Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung schlagen mit 81,77 Millionen Euro zu Buche (2024: 79,61 Millionen Euro). Für die Prävention und für die Gesundheitsverbände sind insgesamt noch 959,29 Millionen Euro vorgesehen, nach 1,09 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Zuschüsse zur Bekämpfung des neuen Coronavirus liegen bei 60 Millionen Euro (2024: 15 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-CoV-2 sollen auf 427,42 Millionen Euro steigen (2024: 346,23 Millionen Euro). Für die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen sollen 336,1 Millionen Euro bereitgestellt werden (2024: 486,12 Millionen Euro).
Der „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ soll mit 54,22 Millionen Euro bedacht werden, nach 163,82 Millionen Euro in diesem Jahr. Für Forschungsvorhaben und -einrichtungen sind 185,15 Millionen Euro eingeplant (2024: 176 Millionen Euro). Das „internationale Gesundheitswesen“ ist mit 132,35 Millionen Euro (2024: 133,61 Millionen Euro) im Etat vertreten. Davon sind - wie auch in diesem Jahr - 60,25 Millionen Euro zur Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit vorgesehen.
Insgesamt sieht der Bundeshaushalt für 2025 Ausgaben in Höhe von 488,67 Milliarden Euro vor (2024: 488,88 Milliarden Euro). Als Investitionen sind 81,01 Milliarden Euro ausgewiesen (2024: 70,82 Milliarden Euro). Die Neuverschuldung soll bei 51,3 Milliarden Euro liegen und damit unter der laut Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme.