14.08.2024 Recht — Antwort — hib 553/2024

Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vermögensabschöpfung

Berlin: (hib/SCR) Eine nach EU-Recht einzurichtende „Vermögensabschöpfungsstelle“ ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (20/12361) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12213). Konkret geht es um die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (RL (EU) 2024/1260). Ein „Missbrauch der Befugnisse oder ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien“ durch die Stelle sei nicht zu befürchten, so die Bundesregierung. Sie verweist darauf, dass das Bundeskriminalamt europarechtlich bereits als Vermögensabschöpfungsstelle fungiert, die Einrichtung einer solchen Stelle also „kein Novum“ sei.

Wie die Bundesregierung ausführt, sieht die Richtlinie für die Vermögensabschöpfungsstellen der Mitgliedstaaten bestimmte Informationszugangsbefugnisse vor, die über ihre bisherigen Befugnisse hinausgehen. „Die Staatsanwaltschaften verfügen bereits über Informationszugangsbefugnisse sowie über die Befugnis zur Sicherung von Vermögenswerten in Eilfällen. Ob vor diesem Hintergrund noch Umsetzungsbedarf besteht, den diese Vorschriften auslösen, wird derzeit geprüft“, heißt es weiter.

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