14.08.2024 Kultur und Medien — Antwort — hib 553/2024

Verzicht auf Strafanzeige wegen verbotener Hamas-Parole

Berlin: (hib/BAL) Auf der Berlinale 2024 im Februar haben die Veranstalter für bestimmte Filme und Veranstaltungen mit „Nahost-Bezug“ die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und zusätzliche mobile Spezialteams und teilweise Begleitschutz bereitgestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12459) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11924).

Die Fragestellerin hatte auch thematisiert, dass bei der Vorführung des Films „No Other Land“ am 17. Februar 2024 „die verbotene Hamas-Parole “From the river to sea, Palestine will be free„ skandiert worden sei. Dazu schreibt die Bundesregierung, dass die Verantwortlichen der Berlinale keine Strafanzeige erstattet hätten, da es “im direkten Verlauf gelungen ist, die Situation und die Ausrufenden unter Kontrolle zu bringen„.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort zu dem Vorfall: “Den nachträglichen Recherchen der Berlinale zu Folge waren die Ausrufe im Publikum Teil eines Meinungsaustauschs zwischen mehreren Zuschauern. Nach Auskunft der Berlinale hat die Moderation daraufhin umgehend deeskalierend eingegriffen und darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung bei Fortsetzung beziehungsweise Wiederholung abgebrochen werden müsse.„

Beschwerden von Sponsoren über antiisraelische oder antisemitische Äußerungen habe es nicht gegeben, heißt es in der Antwort weiter.