14.08.2024 Recht — Antwort — hib 552/2024

Keine Auskünfte zu Strukturermittlungsverfahren

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt keine nähere Auskunft zum Strukturermittlungsverfahren „Russische Dienste“ des Generalbundesanwalts. In einer Antwort (20/12396) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12274) verweist sie darauf, dass detaillierte Auskünfte zu den Ermittlungen aufgrund der Notwendigkeit einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und der internationalen Zusammenarbeit nicht erteilt werden können. Die Bundesregierung gibt an, dass das Bundeskriminalamt die polizeilichen Aufgaben im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens wahrnimmt, in die Ermittlungen eingebunden ist und die Personalstärke flexibel angepasst wird.

Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob im Rahmen des Strukturermittlungsverfahrens Teilkomplexe zu konkreten Tatvorwürfen oder Personen existieren. Hintergrund der Anfrage ist ein Geheimdienstskandal in Österreich, in den russische Dienste verwickelt sein sollen. Auch über Verbindung nach Deutschland wird spekuliert.

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