Folgen des Herrenberg-Urteils für Weiterbildung thematisiert
Berlin: (hib/STO) „Die Folgen für Bildungsträger und Fachkräfte in der Weiterbildung aufgrund des Herrenberg-Urteils und der daraufhin veränderten Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/12445). Danach wurde im „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 eine Musikschullehrerin aus Baden-Württemberg, die auf Honorarbasis arbeitete, als abhängig Beschäftigte eingestuft.
Aufgrund dieses Urteils und der darin vorgenommenen Verschärfung des Kriteriums der betrieblichen Eingliederung von Honorarkräften haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung im Mai 2023 „auf eine Neuausrichtung der Praxis von Sozialversicherungsprüfungen (somit auch der Statusfeststellungsverfahren) bei Honorarkräften verständigt“, wie die Fraktion weiter ausführt.
Wissen will sie, in welchen Bereichen nach dem „Herrenberg-Urteil“ vermehrt Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden und welche Bereiche von der Entscheidung des Bundessozialgerichts besonders betroffen sind. Auch fragt sie unter anderem, inwieweit sich die „veränderte Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung jeweils auf die Kurskosten der Berufssprachkurse, der neuen Jobturbo-Berufssprachkurse, der Integrationskurse und der begleitenden Coachings“ auswirkt.