Aufnahme von Schutzberechtigten ohne Asylverfahren
Berlin: (hib/STO) Im Zeitraum von 2017 bis Mitte 2024 sind laut Bundesregierung 26.978 Schutzberechtigte in Deutschland nach Paragraf 23 Absatz 2 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgenommen worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/12455) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12301) weiter hervorgeht, handelte es sich dabei um die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik und die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlinge.
In beiden Fällen durchlaufen diese Schutzberechtigten den Angaben zufolge in Deutschland grundsätzlich kein Asylverfahren. Für alle Personen hat der Bund die Kosten für die An- und Einreise übernommen, wie die Bundesregierung weiter ausführt.