09.08.2024 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 547/2024

Bundesregierung zur Fördermittel-Affäre

 

Berlin: (hib/CHA) Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort (20/12377) auf die 100 Fragen einer Kleinen Anfrage (29/12244) der CDU/CSU-Fraktion zur sogenannten Fördermittel-Affäre. Auslöser war das Vorgehen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach propalästinensischen Protesten an der Freien Universität Berlin. In einem offenen Brief hatten Hochschullehrende die Räumung des Protestcamps kritisiert. Daraufhin sollte im BMBF unter anderem überprüft werden, wer den Brief unterzeichnet hatte und Fördergelder aus dem Ministerium bekam.

 

Laut Antwort der Bundesregierung hat die Staatssekretärin Sabine Döring am 13. Mai 2024 „telefonisch eine breite juristische Prüfung“ des offenen Briefes beauftragt. Dieser sei von den zuständigen Fachabteilungen des BMBF so verstanden worden, dass „sowohl eine rechtliche Prüfung als auch eine Prüfung möglicher förderrechtlicher Konsequenzen durchgeführt werden sollte“. Wie es in der Antwort weiter heißt, habe Staatssekretärin Döring eine mögliche Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen nicht beabsichtigt. Zudem sei die Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen noch am Tag der Veranlassung nicht weiterverfolgt worden, schreibt die Bundesregierung.

 

Dennoch wurde die Staatssekretärin Döring in den einstweiligen Ruhestand versetzt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung dazu, dass Stark-Watzinger vor dem „Hintergrund und dem Prozess der Aufarbeitung“ zur Überzeugung gelangt sei, „dass ein personeller Neuanfang nötig ist“. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat Staatssekretärin Döring am 1. Juli dieses Jahres um die Entbindung von der dienstlichen Verschwiegenheitspflicht gebeten.

 

Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass dem BMBF keine Beschwerden von betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vorliegen. „Jedoch liegen derzeit rund 70 Auskunftsersuchen“ nach der Datenschutzverordnung vor, schreibt die Bundesregierung, bei denen nicht bekannt sei, ob sie mit dem offenen Brief in Zusammenhang stünden.